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  • Was gilt es vor Behandlungsbeginn zu beachten?
    Bitte lassen Sie uns Ihre Verordnung vor dem ERSTEN Termin (die VO darf zum Behandlungsbeginn maximal 28 Tage alt sein) zeitnah zukommen, damit wir diese vor Behandlungsstart auf Richtigkeit prüfen können. Sonst kann die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse/Versicherung nicht gewährleistet werden. Liegt uns die Verordnung vorab nicht vor und der verordnete Arzt ändert im Nachgang die erforderlichen Korrekturen nicht, kommen private Kosten auf Sie zu. Um alle Formalitäten im Vorfeld zu erledigen ist es sinnvoll, wenn Sie 10 Minuten vor der Behandlung erscheinen.
  • Kann ich privat als Selbstzahler zur Behandlung kommen?
    Es gibt mehrere Möglichkeiten, unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen: über die Krankenkassen (gesetzlich und privat) oder privat als Selbstzahler.
  • Was soll ich zur Behandlung mitbringen?
    Bringen Sie bitte zu jedem Termin ein eigenes Handtuch mit, durch Ihre Initiative unterstützen Sie unsere hygienischen und ökologischen Überlegungen. Von Vorteil ist bequeme oder sportliche Kleidung. Ihre Versicherungskarte bringen Sie bitte nur zum ersten Termin mit.
  • Gibt es in der Nähe Parkplätze bzw. öffentliche Verkehrsmittel? Ist der Praxiseingang barrierefrei?
    Praxis im Zentrum: Ja, wir haben unmittelbar vor unserer Praxis öffentliche Parkplätze. Der Bus- & Bahnhof ist in unmittelbarer Reichweite. Unsere barrierefreien Räumlichkeiten liegen im 2. OG und sind über einen Aufzug zu erreichen. Praxis am Heiligenstock: Ja, kostenfreie Parkmöglichkeiten sind direkt vor der Praxis oder gegenüber auf den Parkplätzen vom Strundepark (natürlich nur wenn etwas eingekauft wird).
  • Wer stellt mir ein Rezept (Heilmittelverordung) aus?
    Der Facharzt (z.B. Orthopäde, Neurologe etc.), Ihr Hausarzt, oder auch der Zahnarzt kann Ihnen eine Verordnung für Physiotherapie ausstellen. In einzelnen Fällen auch direkt der behandelnde Arzt im KH (Entlassmanagement).
  • Was ist, wenn ich einen Behandlungstermin nicht einhalten kann?
    Für unsere Patienten bemühen wir uns stets, unsere Terminorganisation so effizient wie möglich zu gestalten. Eine Absage sollte daher nur in dringenden Fällen, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen, damit die Gelegenheit besteht, den frei gewordenen Termin einem Patienten auf unserer Warteliste anbieten zu können. Wenn es uns gelingt, den Termin neu zu vergeben, entstehen Ihnen keine Kosten. Gelingt uns das nicht oder Sie bleiben ohne fristgerechte Absage von einem vereinbarten Termin fern, sind wir gezwungen, Ihnen den versäumten Termin privat in voller Höhe in Rechnung zu stellen, so wie es der Gesetzgeber in §615 BGB erlaubt. Diese Absagenregelung gilt unabhängig vom Grund einer Absage. Beispiel: Sie haben einen Termin am Dienstag um 9 Uhr. Eine Absage ist für Sie bis zum Montag davor, 9 Uhr kostenfrei. Falls Sie am Wochenende absagen müssen, können Sie uns jederzeit eine E-Mail schreiben oder auf unseren Anrufbeantworter sprechen. Bitte kommen Sie pünktlich oder besser noch ein paar Minuten früher, da ansonsten die Behandlung nur verkürzt durchgeführt werden kann.
  • Wie lange ist mein Rezept gültig?
    Sobald der Arzt Ihnen eine Verordnung ausgestellt hat, melden Sie sich zeitnah in der Praxis um Termine zu vereinbaren und damit das Rezept seine Gültigkeit nicht verliert. Gesetzlich versicherte Patienten sollen auf Veranlassung der Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen (in Ausnahmefällen 14 Tagen) nach der Ausstellung der Verordnung mit den Behandlungen beginnen. Wir sind verpflichtet, diese Anordnung der Krankenkassen einzuhalten.
  • Muss ich bei einem Rezept etwas zuzahlen und welche Bezahlmöglichkeiten gibt es?
    Wir sind bei gesetzlich Versicherten verpflichtet, im Namen der Krankenkasse eine Selbstbeteiligung / Zuzahlung einzufordern. Diese besteht aus der Verordnungsgebühr (10,- EUR) und einer prozentualen Zuzahlung. Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag an einem der ersten beiden Behandlungstage. Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse von Zuzahlungen befreit sind, legen Sie uns bitte den entsprechenden Befreiungsausweis vor. Bei uns können Sie ausschließlich bargeldlos bezahlen. Sie können mit der EC-Karte/Kreditkarte oder auch per Handy bei uns bezahlen. Wir nehmen kein Bargeld mehr an.
  • Wie lange dauert eine Behandlung?
    Die Behandlungsdauer richtet sich nach der verordneten Maßnahme. Eine Krankengymnastik oder manuelle Therapie dauern beispielsweise 20 Minuten. Die Krankenkassen unterstützen z.B. bei der klassischen Krankengymnastik eine 15-minütige Behandlungszeit. Wir bieten Ihnen jedoch die Möglichkeit Ihre Behandlungszeit zu verlängern. Sprechen Sie uns an und wir zeigen Ihnen gerne welche Möglichkeiten es gibt. Um alle Formalitäten im Vorfeld zu erledigen ist es sinnvoll, wenn Sie 10 Minuten vor der Behandlung erscheinen.  
  • Wie geht es nach abgeschlossener Behandlung weiter?
    Um den Therapieerfolg zu erhalten und/oder weiteren Beschwerden vorzubeugen, bieten wir Ihnen nach abgeschlossener Behandlung die Möglichkeit, weiterführende Maßnahmen, wie medizinisches Training und/oder weitere Behandlungen als Privatleistung in Anspruch zu nehmen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
mitarbeiter
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